Unfallstelle sichern
Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle mit Warnweste und Warndreieck ab. Als Anhaltspunkt für das Warndreieck: innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 200 Meter vor der Unfallstelle. Verschaffen Sie sich einen Überblick und achten Sie darauf, sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zusätzlich zu gefährden.
Polizei verständigen
Verständigen Sie die Polizei insbesondere bei Personenschäden, größeren Sachschäden, einer unklaren Unfallsituation, Meinungsverschiedenheiten über den Unfallhergang, Fahrerflucht, fehlenden Fahrzeug- oder Versicherungsdaten sowie bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bei Miet-, Leasing- und Firmenfahrzeugen können zusätzlich vertragliche Vorgaben gelten.
Die Polizei nimmt die Beteiligten und den Sachverhalt auf, dokumentiert ihre Feststellungen und unterstützt bei Bedarf beim geordneten Austausch der erforderlichen Daten. Diese Dokumentation kann für die spätere Bearbeitung des Schadenfalls hilfreich sein.
Die Polizei entscheidet allerdings nicht verbindlich darüber, wer zivilrechtlich für den Unfall haftet. Die Haftungsfrage wird im weiteren Verlauf anhand des Unfallhergangs, der Beweise und der rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilt, insbesondere durch die beteiligten Versicherer, Rechtsanwälte und gegebenenfalls Gerichte. Sachverständige können die technischen Zusammenhänge untersuchen, entscheiden aber ebenfalls nicht über die rechtliche Schuldfrage.
Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse
Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab, auch dann nicht, wenn Sie sich unsicher fühlen. Beschreiben Sie gegenüber der Polizei und den Beteiligten ausschließlich den tatsächlichen Ablauf. Stellen Sie keine Vermutungen an und übernehmen Sie nicht vorschnell die rechtliche Verantwortung für das Unfallgeschehen.
Unfallspuren und Beweise frühzeitig sichern
Sofern dies gefahrlos möglich ist und der Verkehr dadurch nicht zusätzlich gefährdet wird, dokumentieren Sie zunächst die Positionen der beteiligten Fahrzeuge, sichtbare Unfallspuren und sämtliche erkennbaren Schäden. Fertigen Sie Übersichts- und Detailaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven an, bevor die Fahrzeuge bewegt werden.
- Positionen der beteiligten Fahrzeuge
- Unfallstelle und Fahrbahnverlauf
- Verkehrszeichen und Ampelanlagen
- Bremsspuren, Trümmerteile und Flüssigkeitsspuren
- Sichtbare Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen
- Kennzeichen und relevante Fahrzeugdetails
- Wetter-, Licht- und Sichtverhältnisse
- Datum, Uhrzeit und genauer Unfallort
- Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen
Daten strukturiert austauschen
Tauschen Sie die erforderlichen Daten vollständig und strukturiert aus. Nutzen Sie dafür möglichst einen Europäischen Unfallbericht und gleichen Sie die Angaben mit den vorhandenen Dokumenten ab.
- Name und Anschrift von Fahrer und Halter
- Telefonnummer und weitere Kontaktdaten
- Amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugdaten
- Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer, sofern verfügbar
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen
- Angaben zu Miet-, Leasing- oder Firmenfahrzeugen
Wurde die Polizei nicht verständigt, ist eine gemeinsame schriftliche Dokumentation des Unfallhergangs besonders wichtig. Der Unfallbericht dient der Sachverhaltsaufnahme und darf kein Schuldanerkenntnis enthalten.
Versicherungen richtig informieren
Wenn Sie den Unfall möglicherweise verursacht oder mitverursacht haben oder die andere Seite Ansprüche gegen Sie erhebt, informieren Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung unverzüglich. Möchten Sie dagegen Ansprüche aus einem unverschuldeten Unfall geltend machen, wird der Schaden grundsätzlich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung angemeldet.
Auch wenn Sie sich für nicht verantwortlich halten, können die Versicherungsbedingungen oder mögliche Gegenansprüche eine vorsorgliche Meldung an die eigene Versicherung erforderlich machen. Bei Kaskoschäden sowie Miet-, Leasing- und Firmenfahrzeugen sind zusätzlich die jeweiligen vertraglichen Meldepflichten zu beachten.
Gegenüber der gegnerischen Versicherung vorsichtig handeln
Übermitteln Sie der gegnerischen Versicherung zunächst nur die für die Schadenmeldung erforderlichen Informationen. Stimmen Sie nicht vorschnell einer abschließenden Regulierung, Abfindung oder Begutachtung zu und geben Sie keine Erklärungen ab, deren Folgen Sie nicht sicher beurteilen können.
Schaden zeitnah begutachten lassen
Lassen Sie den Schaden zeitnah von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentieren. Je früher die Begutachtung erfolgt, desto vollständiger lassen sich Schäden und Spuren erfassen; auch verdeckte Schäden lassen sich am unreparierten Fahrzeug am zuverlässigsten feststellen. Das Gutachten erfasst unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und die voraussichtliche Reparaturdauer.