Leistung · ANOVA Sachverständigengruppe
Kurzgutachten
Schnell und unkompliziert bei Bagatellschäden.
Was es ist
Bei kleineren Schäden, etwa einem Parkrempler oder Steinschlag, ist ein vollständiges Unfallgutachten oft nicht verhältnismäßig. Die Rechtsprechung nimmt häufig eine Bagatellschadengrenze von etwa 1.000 € Reparaturaufwand an; eine starre, allgemeinverbindliche Grenze gibt es jedoch nicht. Ob ein Kurzgutachten ausreicht, hängt vom tatsächlichen Schadenumfang ab.
Wir prüfen Ihren Fall ehrlich: Wenn ein Kurzgutachten reicht, sparen wir Ihnen Aufwand und Kosten. Ob es ausreicht, lässt sich allerdings nicht allein anhand des äußeren Schadenbilds beurteilen: Ergibt die Prüfung Hinweise auf einen höheren Reparaturaufwand oder verdeckte Schäden, kann ein vollständiges Schadengutachten erforderlich sein.
Wann sinnvoll
Wann brauchen Sie das?
- Es liegt voraussichtlich ein überschaubarer Bagatellschaden vor.
- Der Schadenumfang ist begrenzt und es bestehen keine erkennbaren Hinweise auf weitergehende oder verdeckte Schäden.
- Eine kompakte fachliche Dokumentation des Schadens und der voraussichtlichen Reparaturkosten wird benötigt.
- Vorab soll geprüft werden, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein vollständiges Schadengutachten erforderlich ist.
Ablauf
So gehen wir vor
- 01
Anfrage
Anruf, E-Mail oder WhatsApp: Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
- 02
Termin vor Ort
Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: Werkstatt, Unfallort, Wohnort.
- 03
Begutachtung
Vollständige Foto-Dokumentation, Schadensanalyse und Kalkulation der Reparaturkosten, einschließlich der Ermittlung weiterer relevanter Schadenpositionen.
- 04
Gutachten
Sie erhalten das schriftliche Gutachten zeitnah nach der Begutachtung: nachvollziehbar dokumentiert und gerichtlich verwertbar.
Was Sie mitbringen sollten
Das vereinfacht die Schadenregulierung
- Fahrzeugschein
- Daten der gegnerischen Versicherung (falls vorhanden)
- Bilder vom Unfallhergang (falls vorhanden)
Kosten
Kosten und Abrechnung
Festpreis je nach Aufwand. Ob die Kosten im Bagatellbereich von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab; wir klären das vorab.
Häufige Fragen
FAQ zu Kurzgutachten
Wann reicht ein Kurzgutachten und wann nicht?
Als Orientierung dient die häufig angenommene Bagatellschadengrenze von etwa 1.000 € Reparaturaufwand; eine starre Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist der tatsächliche Schadenumfang: Ohne erkennbare Hinweise auf verdeckte Schäden reicht ein Kurzgutachten oft aus; bei Verformungen, Strukturschäden oder Airbag-Auslösung nicht.Wird ein Kurzgutachten auch von der Versicherung anerkannt?
Ja, im Bagatellbereich, sofern es fachlich sauber erstellt ist. Bei Streitigkeiten kann die Versicherung allerdings ein vollwertiges Gutachten verlangen.
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