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Leistung · ANOVA Sachverständigengruppe

Kurzgutachten

Schnell und unkompliziert bei Bagatell­schäden.

Was es ist

Bei kleineren Schäden, etwa einem Parkrempler oder Steinschlag, ist ein vollständiges Unfall­gutachten oft nicht verhältnis­mäßig. Die Recht­sprechung nimmt häufig eine Bagatellschadengrenze von etwa 1.000 € Reparatur­aufwand an; eine starre, allgemein­verbindliche Grenze gibt es jedoch nicht. Ob ein Kurzgutachten ausreicht, hängt vom tatsächlichen Schadenumfang ab.

Wir prüfen Ihren Fall ehrlich: Wenn ein Kurzgutachten reicht, sparen wir Ihnen Aufwand und Kosten. Ob es ausreicht, lässt sich allerdings nicht allein anhand des äußeren Schadenbilds beurteilen: Ergibt die Prüfung Hinweise auf einen höheren Reparatur­aufwand oder verdeckte Schäden, kann ein vollständiges Schadengutachten erforderlich sein.

Wann sinnvoll

Wann brauchen Sie das?

  • Es liegt voraussichtlich ein überschaubarer Bagatellschaden vor.
  • Der Schadenumfang ist begrenzt und es bestehen keine erkennbaren Hinweise auf weitergehende oder verdeckte Schäden.
  • Eine kompakte fachliche Dokumentation des Schadens und der voraussichtlichen Reparaturkosten wird benötigt.
  • Vorab soll geprüft werden, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein vollständiges Schadengutachten erforderlich ist.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. 01

    Anfrage

    Anruf, E-Mail oder WhatsApp: Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

  2. 02

    Termin vor Ort

    Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: Werkstatt, Unfallort, Wohnort.

  3. 03

    Begutachtung

    Vollständige Foto-Dokumentation, Schadens­analyse und Kalkulation der Reparatur­kosten, einschließlich der Ermittlung weiterer relevanter Schadenpositionen.

  4. 04

    Gutachten

    Sie erhalten das schriftliche Gutachten zeitnah nach der Begutachtung: nachvollziehbar dokumentiert und gerichtlich verwertbar.

Was Sie mitbringen sollten

Das vereinfacht die Schadenregulierung

  • Fahrzeugschein
  • Daten der gegnerischen Versicherung (falls vorhanden)
  • Bilder vom Unfall­hergang (falls vorhanden)

Kosten

Kosten und Abrechnung

Festpreis je nach Aufwand. Ob die Kosten im Bagatell­bereich von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab; wir klären das vorab.

Häufige Fragen

FAQ zu Kurzgutachten

  • Wann reicht ein Kurzgutachten und wann nicht?

    Als Orientierung dient die häufig angenommene Bagatellschadengrenze von etwa 1.000 € Reparatur­aufwand; eine starre Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist der tatsächliche Schadenumfang: Ohne erkennbare Hinweise auf verdeckte Schäden reicht ein Kurzgutachten oft aus; bei Verformungen, Strukturschäden oder Airbag-Auslösung nicht.
  • Wird ein Kurzgutachten auch von der Versicherung anerkannt?

    Ja, im Bagatell­bereich, sofern es fachlich sauber erstellt ist. Bei Streitigkeiten kann die Versicherung allerdings ein vollwertiges Gutachten verlangen.

Bereit?

Jetzt Kurzgutachten anfragen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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