Leistung · ANOVA Sachverständigengruppe
Restwertermittlung
Was Ihr Unfallfahrzeug unrepariert noch wert ist.
Was es ist
Der Restwert ist der Betrag, den ein beschädigtes, nicht repariertes Fahrzeug auf dem regionalen Markt noch erzielt. Ein fachgerecht ermittelter Restwert schafft Klarheit über den verbleibenden Wert des beschädigten Fahrzeugs. Er bildet eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, ob das Fahrzeug verkauft, repariert oder weiter genutzt werden soll, und unterstützt eine nachvollziehbare Schadenregulierung.
Restwertangebote werden teils über bundesweite Online-Restwertbörsen eingeholt, die regional nicht immer realisierbar sind. Nach der Rechtsprechung des BGH maßgeblich ist grundsätzlich der allgemeine regionale Markt, den wir anhand nachvollziehbarer Vergleichsangebote ermitteln. Bei Leasingfahrzeugen können aufgrund der vertraglichen Vorgaben des Leasinggebers abweichende Anforderungen gelten.
Sie erhalten eine belastbare Restwerteinschätzung mit dokumentierten Vergleichsangeboten: eine transparente Entscheidungsgrundlage für Verkauf, Reparatur oder Weiternutzung und ein nachvollziehbarer Baustein einer korrekten Schadenregulierung.
Wann sinnvoll
Wann brauchen Sie das?
- Ihr Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen oder echten Totalschaden.
- Ein vorliegendes Restwertangebot aus einer Online-Börse soll unabhängig überprüft werden.
- Sie wollen das unreparierte Fahrzeug verkaufen und brauchen einen fairen Wert.
- Sie möchten das Auto behalten und müssen den anrechenbaren Restwert kennen.
Ablauf
So gehen wir vor
- 01
Anfrage & Unterlagen
Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Anschließend prüfen wir zeitnah die Fahrzeugdaten, den Schadenumfang und die vorhandenen Unterlagen.
- 02
Fahrzeugbewertung
Wir erfassen den aktuellen Zustand des Fahrzeugs und berücksichtigen dabei unter anderem Ausstattung, Laufleistung, Alter, Vorschäden und den dokumentierten Schadenumfang.
- 03
Marktanalyse
Wir prüfen den allgemeinen regionalen Markt und ermitteln den Restwert anhand konkreter, nachvollziehbarer Vergleichsangebote. Bei Leasingfahrzeugen können aufgrund der Vorgaben des Leasinggebers abweichende Anforderungen gelten.
- 04
Restwertermittlung
Auf Grundlage der Fahrzeugdaten, des Zustands und der Marktangebote bestimmen wir einen realistischen und nachvollziehbaren Restwert.
- 05
Entscheidungsgrundlage
Sie erhalten eine transparente Dokumentation als Grundlage für die Entscheidung, ob das Fahrzeug verkauft, repariert oder weiter genutzt werden soll.
Was Sie mitbringen sollten
Das vereinfacht die Schadenregulierung
- Fahrzeugschein (Teil 1)
- Vorhandenes Schaden- oder Unfallgutachten
- Aktuelle Schadensbilder
- Restwertangebot der Versicherung (sofern vorhanden)
- Service-/Reparaturhistorie zur Wertbestimmung
Kosten
Kosten und Abrechnung
Wird die Restwertermittlung im Rahmen eines Haftpflichtschadens als Teil des Gutachtens benötigt, trägt sie in der Regel die gegnerische Versicherung. Als eigenständige Leistung rechnen wir nach Aufwand zum vorab genannten Festpreis ab.
Häufige Fragen
FAQ zu Restwertermittlung
Muss ich das höchste Restwertangebot der Versicherung akzeptieren?
In der Regel nicht. Nach der BGH-Rechtsprechung ist der Restwert auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt maßgeblich, nicht ein überregionales Höchstgebot aus einer Online-Restwertbörse, das Sie selbst gar nicht realisieren könnten.Darf ich mein Fahrzeug verkaufen, bevor die Versicherung reagiert?
Sie sollten mit dem Verkauf warten, bis ein belastbarer Restwert ermittelt ist. Verkaufen Sie zu früh und zu niedrig, kann die Versicherung einen höheren Restwert anrechnen. Mit einem dokumentierten Restwert sind Sie auf der sicheren Seite.Was ist der Unterschied zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Auto noch wert ist. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung die Differenz aus beiden Werten.
Bereit?
