Leistung · ANOVA Sachverständigengruppe
Nachbesichtigung
Dokumentierter Nachweis der durchgeführten Reparatur.
Was es ist
Bei einer Nachbesichtigung dokumentieren wir, welche unfallbedingten Schäden am Fahrzeug beseitigt wurden und in welchem Zustand sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Termins befindet. Das Ergebnis ist eine Reparaturbestätigung — dieser Nachweis kann unabhängig von der gewählten Abrechnungsart für die weitere Schadenregulierung und die Abgrenzung späterer Schäden wichtig sein.
Die Reparaturbestätigung ist keine umfassende Reparaturprüfung: Beurteilt wird der bei der Nachbesichtigung erkennbare Zustand der relevanten Fahrzeugbereiche im Abgleich mit der ursprünglichen Schadendokumentation. Ohne Demontage oder weitergehende technische Prüfung trifft sie keine Aussage über die vollständige Ausführung sämtlicher nicht sichtbarer Arbeiten.
Bei einer Abrechnung im Rahmen der sogenannten 130-%-Rechtsprechung kann die Dokumentation der tatsächlich durchgeführten Reparatur eine wichtige Rolle spielen; ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, hängt jedoch vom konkreten Einzelfall ab. Der Termin ist meist kurz; die Dokumentation kann jedoch für die weitere Schadenregulierung und die Abgrenzung zukünftiger Schäden von großer Bedeutung sein.
Wann sinnvoll
Wann brauchen Sie das?
- Die Beseitigung der im Schadengutachten dokumentierten Unfallschäden soll nachgewiesen werden.
- Der reparierte Fahrzeugzustand soll für die weitere Schadenregulierung dokumentiert werden.
- Bei einem späteren Schaden soll eine eindeutige Abgrenzung zu bereits reparierten Vorschäden möglich sein.
- Für einen geltend gemachten Nutzungsausfall soll der Reparaturzeitraum beziehungsweise die Wiederherstellung der Nutzbarkeit nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Der Zustand des Fahrzeugs nach der Reparatur soll für die eigenen Unterlagen festgehalten werden.
- Die Versicherung oder eine andere beteiligte Stelle verlangt einen Nachweis über die durchgeführte Reparatur.
Ablauf
So gehen wir vor
- 01
Anfrage & Unterlagen
Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Wir prüfen zeitnah das vorhandene Schadengutachten beziehungsweise die ursprüngliche Schadendokumentation und klären den benötigten Umfang der Bestätigung.
- 02
Termin am Fahrzeug
Nach Abschluss der Reparatur vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung des Fahrzeugs.
- 03
Abgleich mit der Dokumentation
Wir gleichen die zuvor dokumentierten Unfallschäden mit dem aktuellen Fahrzeugzustand ab und halten fest, welche erkennbaren Reparaturmaßnahmen durchgeführt wurden.
- 04
Dokumentation des Reparaturzustands
Der aktuelle Zustand der relevanten Fahrzeugbereiche wird durch aussagekräftige Fotos und konkrete Feststellungen dokumentiert.
- 05
Reparaturbestätigung
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den bei der Nachbesichtigung festgestellten Reparaturzustand.
Was Sie mitbringen sollten
Das vereinfacht die Schadenregulierung
- Ursprüngliches Schaden- oder Unfallgutachten
- Reparaturrechnung oder Belege über verbaute Teile (sofern vorhanden)
- Fahrzeugschein (Teil 1)
- Schadensbilder vor der Reparatur (falls vorhanden)
Kosten
Kosten und Abrechnung
Die Nachbesichtigung ist deutlich günstiger als ein Vollgutachten und wird zum Festpreis abgerechnet. Ob sie bei Haftpflichtschäden Teil des erstattungsfähigen Aufwands ist, hängt vom Einzelfall ab; wir klären das vorab.
Häufige Fragen
FAQ zu Nachbesichtigung
Brauche ich eine Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung?
Bei rein fiktiver Abrechnung der Netto-Reparaturkosten ist sie nicht zwingend. Werden jedoch weitergehende Positionen wie Nutzungsausfall geltend gemacht, verlangen Versicherer häufig eine Dokumentation der tatsächlich durchgeführten Reparatur. Ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall ab.Was ist die 130-Prozent-Rechtsprechung?
Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, kann nach der sogenannten 130-%-Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen dennoch repariert werden. Die Dokumentation der tatsächlich durchgeführten Reparatur kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab, etwa von der Reparatur nach den maßgeblichen Vorgaben und der weiteren Nutzung des Fahrzeugs.Reicht die Werkstattrechnung nicht aus?
Eine Rechnung belegt die berechneten Arbeiten. Eine Reparaturbestätigung dokumentiert zusätzlich unabhängig den bei der Nachbesichtigung festgestellten Fahrzeugzustand im Abgleich mit der ursprünglichen Schadendokumentation. Welche Form des Nachweises benötigt wird, hängt vom Einzelfall und den Anforderungen der beteiligten Stellen ab.
Bereit?
