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Leistung · ANOVA Sachverständigengruppe

Kasko-Gutachten

Faire Bewertung bei Kasko­schäden.

Was es ist

Im Kasko-Fall regelt nicht die Haftpflicht der Gegenseite den Schaden, sondern Ihre eigene Versicherung. Damit Sie nicht alleine mit deren Werkstatt­netz, Pauschalen und Restwert­vorschlägen verhandeln müssen, dokumentieren wir den Schaden objektiv und belastbar.

Wichtig: Bei Kasko-Schäden werden die Gutachterkosten nicht automatisch von der Versicherung übernommen. Wir prüfen deshalb vorab, ob Ihr Tarif eine Sachverständigenklausel enthält und die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden. Andernfalls kann vor der Beauftragung eine ausdrückliche Zustimmung Ihrer Kaskoversicherung eingeholt werden.

Wann sinnvoll

Wann brauchen Sie das?

  • Sie haben den Unfall selbst verursacht oder es gab keinen Gegner.
  • Wildschaden, Sturm-, Hagel- oder Glasbruch­schaden.
  • Diebstahl oder Vandalismus am Fahrzeug.
  • Die Versicherung kürzt oder verzögert die Regulierung.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. 01

    Anfrage

    Anruf, E-Mail oder WhatsApp: Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

  2. 02

    Termin vor Ort

    Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: Werkstatt, Unfallort, Wohnort.

  3. 03

    Begutachtung

    Vollständige Foto-Dokumentation, Schadens­analyse und Kalkulation der Reparatur­kosten, einschließlich der Ermittlung weiterer relevanter Schadenpositionen.

  4. 04

    Gutachten

    Sie erhalten das schriftliche Gutachten zeitnah nach der Begutachtung: nachvollziehbar dokumentiert und gerichtlich verwertbar.

Was Sie mitbringen sollten

Das vereinfacht die Schadenregulierung

  • Versicherungspolice und Kasko-Bedingungen
  • Schaden­anzeige bei der Versicherung
  • Fahrzeugschein und -brief
  • Kaufvertrag (sofern vorhanden)
  • Service-Historie
  • Polizei-Aktenzeichen (bei Wild- oder Diebstahl­schaden)

Kosten

Kosten und Abrechnung

Die Kosten­übernahme hängt von Ihren Kasko-Bedingungen ab. Wir prüfen das vorab und nennen Ihnen einen Festpreis, falls die Versicherung nicht zahlt.

Häufige Fragen

FAQ zu Kasko-Gutachten

  • Muss ich den Werkstatt-Vorschlag der Versicherung annehmen?

    Nein, in der Regel nicht. Es gibt freie Werkstatt­wahl, sofern in Ihren Vertragsbedingungen nichts anderes steht. Lassen Sie das im Zweifel von uns prüfen.
  • Was ist der Restwert und warum ist er wichtig?

    Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung Wieder­beschaffungswert minus Restwert. Manche Versicherer schlagen über­höhte Restwerte vor, die regional gar nicht erzielbar sind. Unser Gutachten enthält ein realistisches Restwertangebot.
  • Wie schnell zahlt die Kasko-Versicherung?

    Mit einem fundierten Gutachten meist innerhalb von 2–4 Wochen. Ohne dauert es oft länger und die Beträge fallen niedriger aus.

Bereit?

Jetzt Kasko-Gutachten anfragen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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