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Leistung · ANOVA Sachverständigengruppe

Gutachten-Prüfung

Gutachten und Kalkulationen unabhängig geprüft.

Was es ist

Bei einer Gutachtenprüfung untersuchen wir ein vorhandenes Gutachten unabhängig und versicherungsneutral auf technische Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit. Dabei prüfen wir unter anderem, ob der dokumentierte Schaden zum geschilderten Schadenhergang passt, der vorgesehene Reparaturweg technisch erforderlich und fachgerecht ist und die angesetzten Reparaturkosten nachvollziehbar sind.

Je nach Prüfauftrag kontrollieren wir insbesondere: die Plausibilität zwischen Schadenhergang und Schadenbild, den sachgerechten und technisch erforderlichen Reparaturweg, angesetzte Arbeitszeiten und Stunden­verrechnungssätze, Ersatzteil-, Lackier- und Nebenkosten, mögliche überhöhte oder nicht nachvollziehbare Reparaturkosten, die Abgrenzung von unfallbedingten Schäden, Vorschäden und Altschäden, Wieder­beschaffungswert und Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall sowie die Vollständigkeit der Kalkulation und Foto­dokumentation einschließlich technischer oder rechnerischer Unstimmigkeiten.

Die Prüfung erfolgt unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber und ausschließlich auf Grundlage der technischen Gegebenheiten, der vorliegenden Unterlagen und der nachvollziehbaren Kalkulations­ansätze. Sie erhalten eine sachliche Stellungnahme, die Unstimmigkeiten benennt, technische Sachverhalte klärt und eine belastbare Grundlage für die weitere Bearbeitung oder Schadenregulierung schafft.

Wann sinnvoll

Wann brauchen Sie das?

  • Sie haben Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nachvollziehbarkeit eines vorhandenen Gutachtens.
  • Der angesetzte Reparaturweg oder einzelne Kostenpositionen erscheinen technisch nicht nachvollziehbar.
  • Es bestehen Unklarheiten darüber, ob alle dokumentierten Schäden dem geschilderten Schadenereignis zugeordnet werden können.
  • Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Wertminderung sollen unabhängig überprüft werden.
  • Für die weitere Schadenbearbeitung wird eine neutrale fachliche Einschätzung benötigt.
  • Zwischen den Beteiligten bestehen unterschiedliche technische Bewertungen des Schadens.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. 01

    Prüfauftrag

    Wir klären den konkreten Prüfauftrag und legen fest, welche technischen oder kalkulatorischen Fragestellungen untersucht werden sollen.

  2. 02

    Sichtung der Unterlagen

    Wir prüfen das vorhandene Gutachten sowie die dazugehörige Kalkulation, Fotodokumentation und weitere relevante Unterlagen.

  3. 03

    Technische & kalkulatorische Prüfung

    Wir untersuchen Schadenbild, Schadenhergang, Reparaturweg und Kostenansätze auf Plausibilität, Erforderlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

  4. 04

    Einordnung von Abweichungen

    Festgestellte Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder abweichende Bewertungen werden fachlich eingeordnet und nachvollziehbar begründet.

  5. 05

    Prüfergebnis

    Sie erhalten eine übersichtliche und versicherungsneutrale Stellungnahme mit den Prüfergebnissen und den relevanten technischen Feststellungen.

Was Sie mitbringen sollten

Das vereinfacht die Schadenregulierung

  • Das zu prüfende Gutachten oder die Kalkulation
  • Abrechnungs- oder Prüfschreiben (sofern vorhanden)
  • Fahrzeugschein und aktuelle Schadenbilder
  • Bisheriger Schriftwechsel zum Schadenfall

Kosten

Kosten und Abrechnung

Die Prüfung wird nach Aufwand zum vorab vereinbarten Festpreis abgerechnet. Ob und in welchem Umfang die Prüfkosten im Einzelfall erstattungsfähig sind, hängt von der jeweiligen Konstellation ab; das ordnen wir vorab transparent ein.

Häufige Fragen

FAQ zu Gutachten-Prüfung

  • Lohnt sich eine Prüfung auch bei kleineren Beträgen?

    Häufig ja, denn auch kleinere Abweichungen bei Arbeitszeiten, Lackier- oder Nebenkosten können in Summe relevant sein. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob der Prüfaufwand in einem sinnvollen Verhältnis zur Fragestellung steht.
  • Was passiert, wenn die Prüfung Abweichungen ergibt?

    Festgestellte Unstimmigkeiten werden fachlich eingeordnet und nachvollziehbar begründet. Die Stellungnahme dient dann als sachliche Grundlage für die weitere Bearbeitung, etwa für den Austausch zwischen den Beteiligten oder die rechtliche Bewertung durch einen Anwalt.
  • Prüfen Sie auch Gutachten anderer Sachverständiger?

    Ja, neutral und sachlich. Wir bewerten ausschließlich die fachliche Plausibilität (Kalkulation, Schadens­umfang, Wertansätze), unabhängig davon, wer das Gutachten erstellt hat und wer die Prüfung beauftragt.

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