ANOVA-Standort · Hannover
Kfz-Sachverständige
in Hannover.
Franchise-Sachverständigenbüro mitten in Hannover. Wir übernehmen Unfall- und Wertgutachten, Beweissicherung und Kaskoschäden in der Region: persönlich vor Ort, mit dem Rückhalt eines deutschlandweiten Netzwerks aus Kfz-Sachverständigen.
Standortleitung
Ihr Ansprechpartner in Hannover
Thomas Mohammad
Kfz-Sachverständiger · Standortleitung
Ihr direkter Ansprechpartner für Gutachten in Hannover und der Region: von der ersten Einschätzung am Telefon bis zum fertigen Gutachten.
Leistungen
Was wir in Hannover anbieten
Unfallgutachten
Ihr Anspruch bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden.
Wertgutachten
Was ist Ihr Fahrzeug wirklich wert.
Kasko-Gutachten
Faire Bewertung bei Kaskoschäden.
Kurzgutachten
Schnell und unkompliziert bei Bagatellschäden.
Oldtimer-Gutachten
Ihr Klassiker verdient einen Experten.
Beweissicherung
Fakten dokumentieren, bevor es zu spät ist.
Ablauf
So funktioniert es
- 01
Anfrage
Sie rufen an oder schreiben: Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
- 02
Termin vor Ort
Ihr ANOVA-Sachverständiger kommt dorthin, wo das Fahrzeug steht: Werkstatt, Unfallort oder zu Hause.
- 03
Begutachtung
Vollständige Foto-Dokumentation, Schadensanalyse, Kalkulation der Reparaturkosten.
- 04
Gutachten & Übergabe
Sie erhalten das schriftliche Gutachten zeitnah nach der Begutachtung: nachvollziehbar dokumentiert und gerichtlich verwertbar.
Service-Gebiet
Wo wir hinkommen
Persönlich vor Ort in Hannover und im Umland: Ihr ANOVA-Sachverständiger kommt zum Fahrzeug, nicht umgekehrt.
- Hannover-Mitte
- Linden-Limmer
- Südstadt-Bult
- List
- Vahrenwald-List
- Misburg-Anderten
- Bothfeld-Vahrenheide
- Buchholz-Kleefeld
- Ricklingen
- Laatzen
- Langenhagen
- Garbsen
- Hemmingen
- Seelze
- Lehrte
- Ronnenberg
- Pattensen
- Sarstedt
- Wunstorf
- Barsinghausen
- Gehrden
- Wennigsen
- Springe
- Sehnde
- Burgdorf
- Burgwedel
- Isernhagen
- Wedemark
- Neustadt am Rübenberge
- Celle
- Peine
- Hildesheim
- Hameln
Anfahrt & Kontakt
Mit dem Auto
Über die Autobahnen A2 (Anschlussstelle Hannover-Ost / Hannover-Anderten) und A7 (Anschlussstelle Hannover-Kirchhorst) gut erreichbar. Innerstädtisch über Messeschnellweg und Westschnellweg.
Mit ÖPNV
Aus dem gesamten Großraum Hannover über den Hauptbahnhof Hannover. Stadtbahn- und Stadtbus-Linien des GVH bringen Sie in die Stadtteile.
Häufige Fragen
Was Sie zu Hannover wissen wollen
Wie schnell bekomme ich in Hannover einen Termin?
Wir bemühen uns um eine kurzfristige Terminvergabe. In der Regel ist ein Termin innerhalb von 24 bis 48 Stunden möglich. Wir kommen zu Ihnen oder direkt dorthin, wo sich das Fahrzeug befindet.Bin ich verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu nehmen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu nehmen. Der von Ihnen gewählte Sachverständige dokumentiert den Schaden objektiv und erstellt eine neutrale Grundlage für die weitere Schadenregulierung.Welche Stadtteile und Umlandgemeinden werden bedient?
Alle Stadtteile von Hannover sowie die Umlandgemeinden bis ca. 30 km Umkreis: Laatzen, Langenhagen, Garbsen, Hemmingen, Seelze, Lehrte und weitere. Bei größerer Entfernung sprechen Sie uns an; über das Netzwerk finden wir auch in entfernteren Orten einen Sachverständigen.Was kostet ein Gutachten in Hannover?
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel als Teil des Schadens. Bei Kasko-Schäden, Wertgutachten oder privaten Aufträgen rechnen wir nach Honorartabelle BVSK ab; ein Festpreis wird vorab abgestimmt.Kommen Sie zu meiner Werkstatt oder zum Unfallort?
Ja. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: Werkstatt, Unfallort, Wohnort oder Firmenstandort im Großraum Hannover.Bin ich verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu nehmen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie ein Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter steht in deren laufender Geschäftsbeziehung; ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet allein in Ihrem Auftrag.
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