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Unfall & Schaden

Restwert beim Auto-Unfall: was Sie wissen sollten

Der Restwert ist eine zentrale Größe bei der Abwicklung eines Totalschadens. Eine fachgerechte, nachvollziehbare Ermittlung schafft Klarheit und ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung zwischen Verkauf, Reparatur und Weiternutzung.

Aktualisiert am 03. August 20266 Min Lesezeit

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Betrag, den ein verunfalltes Fahrzeug im aktuellen, beschädigten Zustand am Markt erzielen würde, also im unreparierten Zustand nach dem Unfall. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird er bei der Regulierung üblicherweise vom Wieder­beschaffungs­wert abgezogen.

Vereinfachtes Beispiel: Bei einem Wieder­beschaffungs­wert von 14.500 € und einem Restwert von 4.200 € ergibt sich eine Regulierung von 10.300 €, zuzüglich weiterer Positionen je nach Fall. Gerade weil der Restwert unmittelbar in die Abrechnung einfließt, kommt es auf eine fachgerechte, nachvollziehbare Ermittlung an.

Der regionale Markt als Maßstab

Maßgeblich ist nach ständiger Rechtsprechung der Restwert, der auf dem lokalen, allgemein zugänglichen Markt erzielbar ist. Konkret: was ein Käufer auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt zahlen würde, nicht ein theoretisches Höchstgebot aus einer überregionalen Online-Restwert­börse. Bei Leasingfahrzeugen können aufgrund der vertraglichen Vorgaben des Leasinggebers abweichende Anforderungen gelten.

Der Sachverständige ermittelt den Restwert üblicherweise durch Einholung von drei Angeboten von Aufkäufern aus der Region. Diese Methode ist anerkannt und gerichtlich verwertbar. Das Ergebnis ist ein realistischer, dokumentierter Restwert.

Restwertbörsen: worauf Sie achten sollten

Versicherer arbeiten zunehmend mit überregionalen Restwert­börsen, in denen Aufkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet Gebote abgeben können. Die dort erzielten Höchstgebote können deutlich über dem regional erzielbaren Preis liegen. Ob ein solches Gebot im Einzelfall angesetzt werden darf, hängt von den Umständen ab und sollte fachlich geprüft werden.

Typische Streitpunkte in der Praxis

In der Praxis entstehen Meinungsverschiedenheiten über den Restwert häufig in diesen Konstellationen:

  • Ein Online-Restwertangebot wird mit kurzer Annahmefrist übermittelt, obwohl noch keine unabhängige Prüfung erfolgt ist.
  • Ein „bestes vorliegendes Angebot“ wird angeführt, ohne dass Herkunft und Realisierbarkeit für Sie nachvollziehbar sind.
  • Ein Angebot stammt von einem Aufkäufer außerhalb Ihrer Region; ob Abholung und Abwicklung realistisch sind, bleibt unklar.
  • Die Restwertermittlung beruht nicht auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt und sollte deshalb unabhängig überprüft werden.

Was Sie konkret tun können

  1. 01Vor einem Verkauf des Unfallfahrzeugs eine unabhängige Restwert­ermittlung mit regionalen Vergleichsangeboten beauftragen.
  2. 02Vorgelegte Online-Angebote zunächst fachlich prüfen lassen, bevor Sie zustimmen oder verkaufen.
  3. 03Die dokumentierte Restwert­einschätzung als Entscheidungsgrundlage nutzen: verkaufen, reparieren oder weiternutzen.
  4. 04Bei Meinungsverschiedenheiten eine fachliche Stellungnahme einholen und rechtliche Fragen anwaltlich prüfen lassen.

Besonderheit: 130-Prozent-Regel

Übersteigen die Reparaturkosten den Wieder­beschaffungswert um bis zu 30 %, kann nach der sogenannten 130-%-Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen dennoch repariert werden, etwa bei fachgerechter Reparatur und Weiternutzung des Fahrzeugs. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu im Ratgeber „Reparieren oder Totalschaden“.

Häufige Fragen

Schnellantworten

  • Muss ich den höchsten angebotenen Restwert akzeptieren?

    In der Regel nicht. Maßgeblich ist nach der BGH-Rechtsprechung der für Sie zugängliche regionale Markt; überregionale Höchstgebote müssen Sie meist nicht annehmen. Grundlage sollte ein qualifiziertes Gutachten mit regional ermitteltem Restwert sein.
  • Wie ermittelt der Sachverständige den Restwert?

    Üblich sind mehrere konkrete Angebote von Aufkäufern aus der Region des Geschädigten. Daraus ergibt sich ein realistischer, nachvollziehbar dokumentierter Restwert.
  • Was passiert, wenn ich das Fahrzeug behalte?

    Sie können das Fahrzeug behalten und weiter nutzen, reparieren oder später verkaufen. Bei der Abrechnung wird der ermittelte Restwert üblicherweise angerechnet; die Einzelheiten hängen vom Fall ab.
  • Kann die Versicherung mich verpflichten, das Fahrzeug an einen bestimmten Aufkäufer zu verkaufen?

    Grundsätzlich sind Sie in der Verwertung frei. Welcher Restwert bei der Abrechnung angesetzt werden darf, richtet sich nach der Rechtsprechung zum regionalen Markt und den Umständen des Einzelfalls.

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